Nutzungsvereinbarung für Partnereinrichtungen
für den Admin-Bereich der Klub-App der Klub44 gGmbH
zwischen der
Klub44 gGmbH, Hermannstraße 171, 12051 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 267517 Amtsgericht Berlin Charlottenburg, vertreten durch die Geschäftsführung Sebastian Gluschak
– nachfolgend „Klub44“ –
und der Partnereinrichtung bzw. deren Träger, die/der sich im Admin-Bereich unter meinklub.org registriert
– nachfolgend „Einrichtung“ –
Die Zustimmung zu dieser Vereinbarung erfolgt elektronisch im Rahmen der Registrierung im Admin-Bereich (Checkbox). Sie umfasst die Anlage 1 (Vereinbarung zum Umgang mit personenbezogenen Daten).
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Klub44 betreibt die Klub-App, über die junge Menschen Freizeit- und Bildungsangebote in ihrer Umgebung finden und sich zu diesen anmelden können, sowie den zugehörigen Admin-Bereich (Webanwendung unter meinklub.org). Diese Vereinbarung regelt die Nutzung des Admin-Bereichs und die Veröffentlichung von Standortinformationen und Angeboten in der Klub-App durch die Einrichtung.
(2) Einrichtungen im Sinne dieser Vereinbarung sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Orte der kulturellen und außerschulischen Bildung (z. B. Jugendclubs, Jugendkunst- und Musikschulen, Bibliotheken, Sportvereine), die berechtigt sind, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten.
(3) Vertragspartner von Klub44 ist der Rechtsträger der Einrichtung. Die Person, die die Registrierung vornimmt, sichert zu, zur Vertretung des Trägers in diesem Umfang berechtigt zu sein.
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Einrichtung finden keine Anwendung, auch wenn Klub44 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungen von Klub44; Unentgeltlichkeit
(1) Klub44 stellt der Einrichtung nach Freischaltung insbesondere folgende Funktionen zur Verfügung: Anlegen und Pflegen eines Standortprofils, Einstellen und Verwalten von Angeboten sowie Einsicht in Anmeldungen zu den eigenen Angeboten.
(2) Die Nutzung ist für die Einrichtung unentgeltlich. Ein Anspruch auf Abschluss dieser Vereinbarung, auf Freischaltung, auf bestimmte Funktionen oder auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht.
(3) Klub44 vermittelt lediglich die Sichtbarkeit der Angebote und die Anmeldung. Klub44 wird weder Veranstalter noch Träger der Angebote und nicht Vertragspartner zwischen der Einrichtung und den Teilnehmenden. Planung, Durchführung, Aufsicht und rechtliche Verantwortung für die Angebote liegen ausschließlich bei der Einrichtung.
§ 3 Registrierung, Prüfung und Freischaltung
(1) Die Registrierung erfolgt über den Admin-Bereich unter meinklub.org. Die Einrichtung ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und während der Laufzeit aktuell zu halten.
(2) Mit Absenden der Registrierung gibt die Einrichtung die Zusicherungen nach § 4 ab und stimmt dieser Vereinbarung einschließlich Anlage 1 zu.
(3) Die Freischaltung des Accounts erfolgt erst nach Prüfung durch Klub44. Klub44 prüft die Angaben auf Plausibilität (z. B. anhand öffentlich zugänglicher Quellen) und kann geeignete Nachweise anfordern, insbesondere eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, einen Registerauszug, eine Trägerbescheinigung oder ein Schutzkonzept. Klub44 kann die Freischaltung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(4) Die Einrichtung hat ihre Zugangsdaten geheim zu halten, nur berechtigten Mitarbeitenden zugänglich zu machen und Klub44 unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung des Accounts bestehen. Beim Ausscheiden von Mitarbeitenden sind deren Zugänge unverzüglich zu entziehen.
§ 4 Zusicherungen der Einrichtung (Eignung und Kinderschutz)
Die Einrichtung sichert zu und gewährleistet für die gesamte Laufzeit dieser Vereinbarung, dass:
- sie bzw. ihr Träger rechtlich befugt ist, Angebote für Kinder und Jugendliche durchzuführen (z. B. als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, als nach § 75 SGB VIII anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, als kommunale oder vergleichbar legitimierte Einrichtung);
- sie für alle haupt-, neben- und ehrenamtlich tätigen Personen, die im Rahmen der Angebote Kontakt zu Minderjährigen haben, erweiterte Führungszeugnisse nach § 30a BZRG einholt und nach Maßgabe des § 72a SGB VIII prüft bzw. gleichwertige Standards anwendet;
- sie über ein Schutzkonzept oder angemessene, dokumentierte Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verfügt;
- die eingestellten Angebote tatsächlich stattfinden, altersgerecht sind und den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen (insbesondere Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz, erforderliche Versicherungen);
- sie Klub44 unverzüglich in Textform informiert, wenn eine dieser Zusicherungen ganz oder teilweise entfällt.
Klub44 ist berechtigt, jederzeit geeignete Nachweise für diese Zusicherungen zu verlangen. Werden angeforderte Nachweise nicht innerhalb angemessener Frist vorgelegt, kann Klub44 den Account nach § 8 sperren.
§ 5 Nutzung der Plattform; unzulässige Nutzung
(1) Die Einrichtung darf den Admin-Bereich ausschließlich für den vorgesehenen Zweck nutzen: die Präsentation der eigenen Einrichtung, das Einstellen eigener Angebote für Kinder und Jugendliche und die Verwaltung der zugehörigen Anmeldungen.
(2) Eingestellte Inhalte müssen wahrheitsgemäß, für die Zielgruppe geeignet und frei von Rechten Dritter sein, soweit diese Rechte nicht wirksam eingeräumt wurden.
(3) Unzulässig ist insbesondere:
- das Einstellen von Angeboten, die nicht stattfinden, nicht von der Einrichtung verantwortet werden oder sich nicht an Kinder und Jugendliche richten;
- kommerzielle Werbung ohne Bezug zum Angebot sowie Inhalte, die vorrangig dem Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen dienen;
- Inhalte mit diskriminierendem, gewaltverherrlichendem, pornografischem, extremistischem oder sonst jugendgefährdendem Charakter sowie parteipolitische oder religiöse Anwerbung;
- die Nutzung von über die Plattform erlangten Daten (insbesondere Anmeldedaten) für andere Zwecke als die Durchführung des jeweiligen Angebots, insbesondere für Werbung oder die Weitergabe an Dritte;
- die private Kontaktaufnahme zu Minderjährigen unter Verwendung von Daten aus der Plattform außerhalb der Durchführung des Angebots;
- automatisiertes Auslesen (Scraping), das Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen sowie jede Nutzung, die die Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigt;
- die Überlassung des Accounts an Dritte außerhalb der eigenen Einrichtung.
§ 6 Inhalte und Nutzungsrechte
(1) Die Einrichtung bleibt Inhaberin der Rechte an den von ihr eingestellten Inhalten (Texte, Fotos, Logos etc.). Sie räumt Klub44 ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und auf die Laufzeit dieser Vereinbarung beschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte in der Klub-App, im Admin-Bereich, auf den Webseiten von Klub44 sowie in der Kommunikation über die Plattform (z. B. Push-Benachrichtigungen) wiederzugeben und hierfür technisch anzupassen (z. B. Formatierung, Ausschnitte, Komprimierung).
(2) Die Einrichtung gewährleistet, dass sie über alle erforderlichen Rechte an den Inhalten verfügt. Bei Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, liegt die erforderliche Einwilligung vor; bei Minderjährigen die Einwilligung der Sorgeberechtigten und – je nach Alter – der Minderjährigen selbst.
(3) Die Einrichtung stellt Klub44 von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf von der Einrichtung eingestellten Inhalten oder auf der Verletzung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Einrichtung die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(4) Klub44 ist berechtigt, Inhalte abzulehnen oder zu entfernen, die gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht verstoßen oder bei denen hierfür konkrete Anhaltspunkte bestehen.
§ 7 Datenschutz
(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Plattform gilt die Rollenverteilung nach Anlage 1: Klub44 und die Einrichtung sind jeweils eigenständige (getrennte) Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(2) Informationen über die Datenverarbeitung durch Klub44 enthält die Datenschutzerklärung der Klub-App, abrufbar unter https://meinklub.app/datenschutz.
(3) Die Einrichtung verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die sie über die Plattform erhält – insbesondere Anmeldedaten von Kindern, Jugendlichen und Sorgeberechtigten –, ausschließlich nach Maßgabe der Anlage 1 und der geltenden Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.
§ 8 Kinderschutz; Melde- und Mitwirkungspflichten
(1) Erhält die Einrichtung im Zusammenhang mit einem über die Plattform veröffentlichten Angebot Kenntnis von Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Wohls von Kindern oder Jugendlichen, so unterrichtet sie Klub44 unverzüglich in Textform, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten (insbesondere Schutz der Betroffenen, laufende Verfahren) entgegenstehen. Gesetzliche Melde- und Schutzpflichten der Einrichtung, insbesondere Verfahren nach § 8a SGB VIII, bleiben unberührt und haben Vorrang.
(2) Liegen Klub44 konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass von einem Angebot oder einer Einrichtung eine Gefahr für Kinder oder Jugendliche ausgeht oder gegen diese Vereinbarung verstoßen wird, ist Klub44 berechtigt, betroffene Angebote unverzüglich zu depublizieren und den Account vorläufig zu sperren. Die Einrichtung wird hierüber informiert und erhält – soweit zumutbar – Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 9 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform (z. B. E-Mail) kündigen; die Einrichtung auch durch Löschung ihres Accounts. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund für Klub44 liegt insbesondere vor bei falschen Angaben im Registrierungsprozess, beim Wegfall einer Zusicherung nach § 4, bei unzulässiger Nutzung nach § 5 oder bei Verstößen gegen Anlage 1.
(3) Klub44 kann den Account anstelle oder vor einer Kündigung vorläufig sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß bestehen; § 8 Abs. 2 gilt entsprechend.
(4) Mit Beendigung der Vereinbarung wird der Zugang gesperrt und werden die Angebote und das Standortprofil der Einrichtung aus der Klub-App entfernt. Von der Einrichtung bereits abgerufene Anmeldedaten sind nach Maßgabe der Anlage 1 zu löschen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 10 Verfügbarkeit; Änderungen der Plattform
(1) Klub44 bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen und Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(2) Klub44 kann Funktionen der Plattform ändern, erweitern oder einstellen. Die vollständige oder wesentliche Einstellung des Dienstes wird die Einrichtung mit angemessener Frist vorab angekündigt.
§ 11 Haftung
(1) Da Klub44 die Plattform unentgeltlich bereitstellt, haftet Klub44 – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz); insoweit haftet Klub44 nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Klub44 haftet nicht für die Inhalte der Einrichtung sowie für Planung, Durchführung und Beaufsichtigung der Angebote. Diese liegen ausschließlich in der Verantwortung der Einrichtung (§ 2 Abs. 3).
(3) Die Haftung der Einrichtung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; die Freistellung nach § 6 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 12 Änderungen dieser Vereinbarung
(1) Klub44 kann diese Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist (z. B. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Weiterentwicklung der Plattform, Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes) und die Einrichtung hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden der Einrichtung mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform oder beim Login im Admin-Bereich mitgeteilt. Widerspricht die Einrichtung nicht innerhalb der Frist oder nutzt sie den Admin-Bereich nach Wirksamwerden weiter, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei die Vereinbarung nach § 9 kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist die Einrichtung Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. § 12 bleibt unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2. Juni 2026
Anlage 1
Vereinbarung zum Umgang mit personenbezogenen Daten (getrennte Verantwortlichkeit)
1. Gegenstand und Rollenverteilung
(1) Klub44 ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für den Betrieb der Klub-App und des Admin-Bereichs, einschließlich der Erhebung der Anmeldedaten über die Plattform und deren Bereitstellung an die Einrichtung. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter https://meinklub.app/datenschutz.
(2) Ruft die Einrichtung Anmeldedaten über den Admin-Bereich ab, wird sie für deren anschließende Verarbeitung eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Parteien sind sich einig, dass weder eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO noch eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt; jede Partei verarbeitet die Daten in eigener Verantwortung für ihre eigenen Zwecke.
2. Betroffene Daten und Personen
Gegenstand sind insbesondere die Anmeldedaten zu Angeboten der Einrichtung, z. B. Name bzw. Nutzername, Altersangaben, Kontaktdaten (etwa E-Mail-Adressen der Sorgeberechtigten) und der Bezug zum jeweiligen Angebot. Betroffene Personen sind vor allem Kinder und Jugendliche sowie deren Sorgeberechtigte. Die Parteien sind sich der besonderen Schutzbedürftigkeit Minderjähriger bewusst (Erwägungsgrund 38 DSGVO).
3. Zweckbindung
Die Einrichtung verarbeitet die abgerufenen Daten ausschließlich zur Organisation und Durchführung des jeweiligen Angebots (z. B. Teilnehmerverwaltung, Kommunikation zu Terminänderungen oder Absagen) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Jede darüber hinausgehende Verarbeitung ist untersagt, insbesondere die Nutzung für Werbung, die Zusammenführung mit anderen Datenbeständen zu anderen Zwecken sowie die Weitergabe oder der Verkauf an Dritte, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht.
4. Pflichten der Einrichtung
- Einhaltung der DSGVO und des einschlägigen nationalen Datenschutzrechts bei jeder Verarbeitung der abgerufenen Daten;
- Erfüllung der eigenen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen für die Verarbeitung in ihrem Verantwortungsbereich;
- Zugriff auf die Daten nur für Mitarbeitende, die diesen für die Durchführung des Angebots benötigen und die zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden;
- angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (z. B. Zugriffsschutz, keine ungesicherte lokale Speicherung oder ungeschützte Weitergabe von Teilnehmerlisten);
- keine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU/des EWR;
- Löschung der abgerufenen Daten spätestens [vier Wochen] nach Ende des jeweiligen Angebots, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Rechtsansprüche entgegenstehen.
5. Betroffenenrechte
Jede Partei erfüllt die Rechte der betroffenen Personen (Art. 15 bis 21 DSGVO) für ihren eigenen Verantwortungsbereich. Geht bei einer Partei ein Antrag ein, der (auch) den Verantwortungsbereich der anderen Partei betrifft, leitet sie ihn unverzüglich weiter und unterstützt die andere Partei in zumutbarem Umfang.
6. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Jede Partei erfüllt ihre eigenen Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO. Die Einrichtung informiert Klub44 zusätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, in Textform an datenschutz@meinklub.app, wenn eine Datenschutzverletzung solche Daten betrifft, die über die Plattform abgerufen wurden.
7. Kontakt und Nachweise
Ansprechpartner bei Klub44 für Datenschutzfragen: datenschutz@meinklub.app. Die Einrichtung benennt Klub44 auf Anfrage eine für den Datenschutz zuständige Kontaktperson und weist die Einhaltung dieser Anlage auf angemessenes Verlangen nach.